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Karneval und Arbeit: Was ist erlaubt?
Die „fünfte Jahreszeit“ steht vor der Tür. Manche Beschäftigte glauben, sie dürften jetzt ungestraft über die Stränge schlagen. Chefs dagegen befürchten vertane Arbeitszeit oder gar Ärger mit den Kunden. Was ist an Karneval erlaubt?
Dürfen Ihre Mitarbeiter freinehmen?
Weder Rosenmontag noch Faschingsdienstag sind offizielle Feiertage. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben Ihre Mitarbeiter demnach nicht. Als Chef können Sie jedoch bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub geben. Doch Vorsicht: Tun Sie dies drei Jahre nacheinander, kann eine betriebliche Übung entstehen. Damit hätten Ihre Mitarbeiter auch in den Folgejahren einen Anspruch auf einen freien Tag. Das können Sie vermeiden, indem Sie den Sonderurlaub unter Vorbehalt stellen. Übrigens: Unentschuldigtes Fehlen des Mitarbeiters berechtigt Sie zu einer Abmahnung, im Wiederholungsfall zur Kündigung.
Sind Kostüme und Konfetti erlaubt?
Kollegin Müller aus dem Vertriebsinnendienst kommt als Häschen ins Büro, Herr Maier aus der Buchhaltung mimt den Cowboy – an Fastnacht kommen mehr oder weniger kreative Kostüme zum Vorschein. Soweit die Arbeit nicht beeinträchtigt wird und die Sicherheit nicht leidet, sollten Sie ein Auge zudrücken. Zu den Tabus gehören jedoch Anspielungen auf Kollegen und Vorgesetzte oder zu freizügige Verkleidungen. Bei Konfetti gilt: nachher wieder aufräumen. Die Polonaise sollte in der Pause stattfinden.
Ein Gläschen Alkohol ist doch drin?
Grundsätzlich gelten zum Karneval dieselben Regeln wie an anderen Tagen. Haben Sie im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung den Konsum von Sekt & Co. verboten, gilt das auch an Karneval.
Krawatte abschneiden
Schnipp, schnapp, und schon ist die Krawatte ab! Während der Altweiberfastnacht nehmen sich in Karnevalshochburgen manche Mitarbeiterinnen die Freiheit, den Herren den Schlips abzuschneiden. Der eine oder andere Kollege kann vielleicht noch ein Auge zudrücken, möglicherweise opfert er sogar eine alte Krawatte. Dumm nur, wenn es einen Kunden trifft, der diese Sitte nicht kennt und hier keinen Spaß versteht. In diesem Fall ist Fingerspitzengefühl erforderlich.
Unser Rat: Vereinbaren Sie vorab mit Ihren Mitarbeitern, welches Verhalten Sie im Unternehmen für angemessen halten und wo Sie die Grenzen sehen. Haben Sie Ihren Betrieb in einer Fastnachtshochburg und lässt es die Art der Arbeit zu, werden Sie Ihren Mitarbeitern mehr Freiraum gewähren als in „ruhigeren“ Regionen.